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Spezialgebiete

Neben unseren allgemeinen Leistungsspektrum haben wir uns zusammen mit unseren Partnern auf verschiedene Beratungsfelder spezialisiert.

Tätigkeiten, die nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ausschließlich durch die in § 3 StBerG genannten Berufsgruppen erbracht werden dürfen, werden nicht durch uns sondern durch ausgewählte Steuerberater und Rechtsanwälte realisiert.

Gestaltungsberatung

Im Rahmen der Gestaltungsberatung bieten wir Ihnen das nachfolgende Leistungsspektrum:

  • Ausarbeitung steuerrechtlich optimaler Gestaltungen
  • Steueroptimierte Behandlung von Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen
  • Nutzung steuerlicher Wahlrechte
  • Steueroptimale Gestaltung von Verträgen
  • RICHTIG vererben und schenken
  • Konzepte für die Unternehmensnachfolge
  • Erstellung steuerlicher Gutachten
  • Gründung und Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Asset Protection
  • Gründung von Stiftungen (Familienstiftungen, etc.)
  • Abwehrberatung

Eine gute Steuerberatung zeichnet sich durch individuelle Gestaltungsberatung aus. Wir prüfen Ihren Sachverhalt individuell und zeigen Ihnen Ihr steuerliches Optimierungspotential auf. Das Ziel unserer Gestaltungsberatung ist es dabei stets, Ihre Steuerlast langfristig zu mindern und Sie rechtssicher durch die Komplexität des Steuerrechts zu navigieren.

Ob Immobilienanschaffung, Firmenumwandlung oder Nachfolgeregelungen, wir beleuchten die Vor- und Nachteile verschiedener Vorhaben und liefern Ihnen eine sichere Entscheidungsgrundlage.

Wir sind der Auffassung, dass das frühzeitige Erkennen von Chancen zur legalen Reduzierung der Steuerlast eine wichtige Basis moderner Steuerberatung darstellt. Durch die Gestaltungsberatung erkennen wir Optimierungspotential frühzeitig, zeigen Ihnen Sparmöglichkeiten auf und stellen somit rechtzeitig die Weichen in Richtung Erfolg.

Im Rahmen der Abwehrberatung helfen wir Mandanten darüber hinaus Risiken rechtzeitig zu erkennen und drohende Schäden erfolgreich abzuwehren.

Kryptowährungen, NFTs und Blockchaintechnologie

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist eine unserer Kernkompetenzen. In der Beratungspraxis besteht gerade in diesem Themenfeld ein erhöhter Beratungsbedarf, da die Rechtsmaterie neu ist, sich sehr schnell weiterentwickelt (Stichwort: Decentralized Finance) und ein hohes Maß an Fachwissen im Bereich Krypto und Blockchain erfodert.

Ein elemantares Grundverständnis von Kryptowährungen und der Blockchaintechnologie sind dabei eine wichtige Grundvoraussetzung, um überhaupt einen entsprechenden Sachverhalt zu verstehen und mit dem Mandanten auf Augenhöhe kommunizieren zu können.

Darüber hinaus besteht in Ermangelung spezieller gesetzlicher Regelungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl für die Finanzverwaltung, aber auch die Beraterschaft und die Steuerpflichtigen ein großes Maß an Rechtsunsicherheit. Wir sind unsererseits daher bemüht, einen Beitrag zu leisten und etwas Licht ins Dunkel zu bringen und haben uns deshalb in unserem Blog mit verschiedenen steuerlichen Aspekten rund um Kryptowährungen und Blockchain auseinandergesetzt.

Unsere Artikel finden Sie in der Rubrik Krypto & Blockchain unseres Blogs.

Bei der steuerrechtlichen Würdigung stellt sich regelmäßig die Frage, ob Bitcoin, Ethereum und Co. Privatvermögen oder Betriebsvermögen darstellen. Die Rechtsfolgen sind dabei vollkommen unterschiedlich. Auch das Mining von Kryptowährungen (Proof of Work), das Staking (Proof of Stake) und der Betrieb von Masternodes sind steuerlich sehr interessant. In diesem Zusammenhang gilt es dann zuweilen auch umsatzsteuerrechtliche, körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerrechtliche Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

Steuerrechtlich hochbrisant sind die – selbst für den Kryptospace noch relativ neuen – Anwendungsbereiche rund um DeFi und NFTs, aber auch in derzeit noch etwas vernachlässigte Bereiche wie z.B. die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Kryptowährungen und NFTs zukünftig Einkehr finden.

Verfahrensrechtlich gibt ebenfalls es eine Menge zu beachten, da viele strittige Rechtsfragen letztlich erst vom Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden und beispielsweise hinsichtlich der Haltefristverlängerungsproblematik oder gar der Grundsatzfrage ob die Besteuerung von Kryptowährungen eventuell verfassungswidrig ist bereits heute reichliche Brisanz und Meinungsdivergenzen zwischen der Finanzverwaltung und der Beraterschaft absehbar sind.

Falls Sie eine gezielte steuerrechtliche Beratung wünschen oder unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen wollen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Immobilienbesteuerung

Im Rahmen der Besteuerung von Immobilien beraten wir Sie in den nachstehenden Punkten:

  • Immobiliengestaltungen als (legale) Steuersparmodelle
  • Vermietung und Verpachtung
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
  • Immobilien im Nachlass: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • gewerblicher Grundstückshandel
  • steueroptimierte Vertragsgestaltung
  • Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Die steuerlichen Aspekte beim Immobilienerwerb sind oft von zentraler Bedeutung. Häuser, Eigentumswohnungen oder gewerblich genutzte Objekte werden von vielen privaten und gewerblichen Anlegern seit jeher geschätzt und finden sich „als sicherer Hafen“ daher in vielen Portfolios und Altersvorsorgen wieder.

Das Steuerrecht begünstigt derartige Investitionen in vielen Fällen und bietet dem Immobilienbesitzer oder Investor ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten. Diese erstrecken sich vom Kauf, über die Verwaltung bis hin zum Verkauf oder zur Übertragung auf die nächste Generation.

Onlineunternehmer

Wir beraten IT-Unternehmer, Influencer, Websitebetreiber, Blogger und Youtuber in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und stellen Ihnen unsere jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen die steuerrechtliche Beratung in den nachfolgend angeführten Bereichen:

  • Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung)
  • Steuerplanung und Steuergestaltungsberatung
  • Existenzgründungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Behörden und Finanzgerichten
  • Vermögenssicherung, Vorsorge und Unternehmensnachfolge

Im Hinblick auf die betriebswirtschaftliche Beratung, die Fördermittelbeantragung, die Existenzgründung oder die Vermögensberatung ist der Steuerberater ein wichtiger Ansprechpartner für eine fachlich fundierte Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Durch die Erstellung der laufenden Buchhaltung und der Jahresabschlüsse, aber auch privater und betrieblicher Steuererklärungen, hat er einen optimalen Einblick in das Unternehmen und die privaten Lebensumstände seiner Mandanten.

Vermögensberatung / Asset Protection

Die Vermögensberatung besteht aus vier zentralen Bausteinen.

  • Vermögensvorsorge und -sicherung
  • Liquiditätsvorsorge
  • Risikovorsorge
  • Altersvorsorge

Zusammen mit Ihnen erstellen wir eine Übersicht Ihrer tatsächlichen Vermögensverhältnisse, analysieren diese und geben Ihnen die für Sie optimale Vermögensstrategie an die Hand.

Wir beraten Sie in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensbewertung
  • Kapitalanlagen (Immobilien, Aktien, Vorsorge)
  • Finanz- und Investitionsberatung
  • Rating
  • Asset-Protection (Vermögenssicherung)
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögensübertragung (Erbschaft, Schenkung)

Ihre persönliche Vermögensstrategie ist dynamisch. Sie kann laufend an aktuelle Entwicklungen in Ihrem Leben und Veränderungen des Markts angepasst werden.

Als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater beraten wir Sie neutral und unabhängig, da wir keine Vorteile (Provision etc.) aus Ihrem Investment ziehen. Eine konkrete Anlageberatung wird durch uns jedoch nicht realisiert.